Versicherungen · Alltag und Eigentum
Unachtsamkeit darf nicht die Existenz kosten.
Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe – mit dem gesamten Vermögen und dem künftigen Einkommen. Ein Fahrradunfall mit Personenschaden kann sechsstellige Beträge bedeuten. Die Privathaftpflicht prüft, ob Sie überhaupt haften, wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte.
Typische Situationen
- Sie ziehen in die erste eigene Wohnung.
- Sie bekommen ein Kind oder ziehen mit Ihrem Partner zusammen.
Fragen, die Kunden mitbringen
- Welche Deckungssumme ist sinnvoll?
- Sind Schäden durch meine Kinder versichert, auch wenn sie noch nicht haften?
- Gilt der Schutz im Ausland und bei Gefälligkeiten?
Leistungen und Grenzen
Leistungen
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen im privaten Bereich zufügen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, bei Bedarf vor Gericht
- Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Ausfalldeckung, je nach Tarif
Grenzen
- Vorsätzliche Schäden und berufliche Tätigkeiten sind nicht versichert.
- Schäden am eigenen Eigentum sind Sache der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.
- Für Hunde und Pferde ist eine eigene Tierhalterhaftpflicht nötig.
Allgemeine Beschreibung der Versicherungsart. Welche Leistungen Ihr Tarif konkret enthält, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss erhalten.
Worauf es ankommt
Diese Fragen gehen wir im Gespräch mit Ihren Zahlen durch.
Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro pauschal
Deliktunfähige Kinder und Gefälligkeitsschäden eingeschlossen?
Ausfalldeckung, falls Ihnen jemand einen Schaden zufügt, der selbst nicht versichert ist
So läuft die Beratung ab
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video, vor Ort in Heidelberg und Umgebung.
Sie schildern kurz Ihre Situation – im Formular oder am Telefon.
Im Gespräch klären wir die Fragen oben und was Sie bereits haben.
Sie erhalten eine Übersicht und, wenn Sie möchten, ein konkretes Angebot mit Beitrag und Bedingungen.
Häufige Fragen
Ich wohne noch bei meinen Eltern. Bin ich mitversichert?
In der Regel ja, solange Sie unverheiratet sind und sich in der ersten Ausbildung befinden. Mit dem Auszug nach der Ausbildung brauchen Sie einen eigenen Vertrag.
Was oft dazugehört
Keine Zusatzverkäufe, sondern Themen, die sachlich mit diesem zusammenhängen. Ob sie für Sie relevant sind, klärt das Gespräch.
Jan Gärtner
Gebundener Versicherungsvertreter der uniVersa nach § 34d Abs. 7 GewO
0176 55144547
jan.gaertner@universa.de
Kirschgartenstraße 46, 69126 Heidelberg
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video oder vor Ort. Sie bekommen eine Übersicht – und entscheiden danach in Ruhe.