Versicherungen · Einkommen und Vorsorge

Dienstunfähig – und ohne Versorgung.

Beamte auf Lebenszeit haben Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn sie dienstunfähig werden. In den ersten fünf Dienstjahren und für Anwärter und Beamte auf Probe gilt das aber nicht oder nur stark eingeschränkt: Wer dann ausfällt, wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen und in der gesetzlichen Rente nachversichert. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt in diesem Fall eine monatliche Rente – und zwar genau dann, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.

Typische Situationen

  • Sie starten gerade ins Referendariat und hören zum ersten Mal von der „Dienstunfähigkeitsklausel“.
  • Sie sind Lehrerin oder Polizist und wissen, wie viele Kollegen vorzeitig ausscheiden.

Fragen, die Kunden mitbringen

  • Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
  • Was bedeutet eine „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel?
  • Wie hoch sollte die Rente sein?

Leistungen und Grenzen

Leistungen

  • Monatliche Rente bei Dienstunfähigkeit, festgestellt durch den Dienstherrn (Dienstunfähigkeitsklausel)
  • Absicherung auch bei allgemeiner Berufsunfähigkeit nach Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis
  • Beitragsgünstiger Einstieg in der Anwärterzeit mit späterer Erhöhung, tarifabhängig

Grenzen

  • Gesundheitsfragen sind entscheidend; psychische Vorerkrankungen führen häufig zu Ausschlüssen.
  • Teildienstfähigkeit wird nicht in jedem Tarif abgedeckt.

Allgemeine Beschreibung der Versicherungsart. Welche Leistungen Ihr Tarif konkret enthält, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss erhalten.

Worauf es ankommt

Diese Fragen gehen wir im Gespräch mit Ihren Zahlen durch.

  1. Enthält der Tarif eine Dienstunfähigkeitsklausel, die die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt?

  2. Reicht die Rente zusammen mit einer eventuellen Versorgung für Ihre Fixkosten?

  3. Gibt es Nachversicherungsgarantien bei Verbeamtung, Heirat oder Kindern?

So läuft die Beratung ab

Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video, vor Ort in Heidelberg und Umgebung.

  1. Sie schildern kurz Ihre Situation – im Formular oder am Telefon.

  2. Im Gespräch klären wir die Fragen oben und was Sie bereits haben.

  3. Sie erhalten eine Übersicht und, wenn Sie möchten, ein konkretes Angebot mit Beitrag und Bedingungen.

Häufige Fragen

Ich bin schon Beamter auf Lebenszeit. Brauche ich das noch?

Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit liegt gerade in jungen Jahren oft deutlich unter den Bezügen. Ob eine Ergänzung sinnvoll ist, zeigt ein Blick auf Ihre voraussichtliche Versorgung – die Zahlen dafür bringen Sie aus Ihrer Versorgungsauskunft mit.

Was oft dazugehört

Keine Zusatzverkäufe, sondern Themen, die sachlich mit diesem zusammenhängen. Ob sie für Sie relevant sind, klärt das Gespräch.

Jan Gärtner

Gebundener Versicherungsvertreter der uniVersa nach § 34d Abs. 7 GewO

0176 55144547
jan.gaertner@universa.de

Kirschgartenstraße 46, 69126 Heidelberg

Sprechen wir über Ihre Absicherung.

Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video oder vor Ort. Sie bekommen eine Übersicht – und entscheiden danach in Ruhe.

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