Versicherungen · Einkommen und Vorsorge
Wenn Sie krank sind, läuft die Miete weiter.
Angestellte bekommen sechs Wochen lang ihr Gehalt und danach Krankengeld von der Kasse. Selbstständige und Privatversicherte haben das nicht: Wer vier Wochen ausfällt, hat vier Wochen kein Einkommen. Das Krankentagegeld zahlt ab einem vereinbarten Tag einen festen Betrag pro Krankheitstag – so lange, bis Sie wieder arbeiten oder berufsunfähig sind.
Typische Situationen
- Sie arbeiten allein oder in einem kleinen Betrieb, in dem ohne Sie nichts läuft.
- Sie wechseln in die PKV und verlieren den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
Fragen, die Kunden mitbringen
- Ab welchem Tag sollte das Tagegeld beginnen?
- Wie hoch darf der Betrag sein?
- Was ist, wenn ich zwar arbeiten kann, aber nur halbtags?
Leistungen und Grenzen
Leistungen
- Fester Tagessatz ab dem vereinbarten Karenztag (zum Beispiel ab Tag 15, 29 oder 43)
- Zahlung bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit, in manchen Tarifen auch bei Teilarbeitsunfähigkeit
- Für Selbstständige ohne Begrenzung auf 78 Wochen wie beim gesetzlichen Krankengeld
Grenzen
- Das Tagegeld darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen; Einkommensnachweise sind üblich.
- Bei Berufsunfähigkeit endet das Krankentagegeld – dann greift nur eine BU-Absicherung.
- Gesundheitsfragen sind Teil des Antrags.
Allgemeine Beschreibung der Versicherungsart. Welche Leistungen Ihr Tarif konkret enthält, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss erhalten.
Worauf es ankommt
Diese Fragen gehen wir im Gespräch mit Ihren Zahlen durch.
Wie lange können Sie den Ausfall aus Rücklagen überbrücken? Daraus ergibt sich der Karenztag.
Welche Fixkosten müssen jeden Monat gedeckt sein? Daraus ergibt sich der Tagessatz.
So läuft die Beratung ab
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video, vor Ort in Heidelberg und Umgebung.
Sie schildern kurz Ihre Situation – im Formular oder am Telefon.
Im Gespräch klären wir die Fragen oben und was Sie bereits haben.
Sie erhalten eine Übersicht und, wenn Sie möchten, ein konkretes Angebot mit Beitrag und Bedingungen.
Häufige Fragen
Ich bin gesetzlich versichert. Brauche ich das?
Das gesetzliche Krankengeld ist auf 70 Prozent des Brutto, höchstens 90 Prozent des Netto und durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Bei höherem Einkommen entsteht eine Lücke, die ein Tagegeld schließen kann.
Was oft dazugehört
Keine Zusatzverkäufe, sondern Themen, die sachlich mit diesem zusammenhängen. Ob sie für Sie relevant sind, klärt das Gespräch.
Jan Gärtner
Gebundener Versicherungsvertreter der uniVersa nach § 34d Abs. 7 GewO
0176 55144547
jan.gaertner@universa.de
Kirschgartenstraße 46, 69126 Heidelberg
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video oder vor Ort. Sie bekommen eine Übersicht – und entscheiden danach in Ruhe.