Versicherungen · Gesundheit und Pflege
Die Beihilfe zahlt einen Teil, die Ergänzung den Rest.
Als Beamtin oder Beamter übernimmt Ihr Dienstherr über die Beihilfe meist 50 bis 70 Prozent der Krankheitskosten. Den Rest versichern Sie privat – mit einem Restkostentarif, der genau auf Ihren Beihilfesatz zugeschnitten ist. Anwärter und Referendare erhalten dafür in der Ausbildungszeit vergünstigte Tarife.
Typische Situationen
- Sie werden verbeamtet und müssen innerhalb weniger Wochen die Krankenversicherung regeln.
- Ihr Beihilfesatz ändert sich, etwa durch Kinder oder den Eintritt in den Ruhestand.
- Sie möchten Wahlleistungen im Krankenhaus oder Heilpraktiker ergänzen.
Fragen, die Kunden mitbringen
- Welchen Beihilfesatz habe ich und welcher Restkostentarif passt dazu?
- Was ist mit meinen Kindern und meinem Partner?
- Lohnt sich die private Ergänzung gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Versicherung?
- Was ändert sich beim Übergang vom Anwärter zum Beamten auf Lebenszeit?
Leistungen und Grenzen
Leistungen
- Restkostenabdeckung in Stufen, passend zu Beihilfesätzen zwischen 50 und 80 Prozent
- Ergänzungsbausteine für Wahlleistungen im Krankenhaus, Heilpraktiker und Material- oder Laborkosten, die die Beihilfe nicht voll trägt
- Vergünstigte Ausbildungstarife für Anwärter mit Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung (tarifabhängig)
Grenzen
- Die Beihilfevorschriften unterscheiden sich je nach Bund und Bundesland – Ihr Tarif muss zu Ihrer Beihilfestelle passen.
- Beihilfe und Restkostentarif leisten nach unterschiedlichen Regeln; nicht jede Lücke lässt sich vollständig schließen.
- Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Beamte in den meisten Bundesländern nicht vorgesehen.
Allgemeine Beschreibung der Versicherungsart. Welche Leistungen Ihr Tarif konkret enthält, steht in den Versicherungsbedingungen, die Sie vor dem Abschluss erhalten.
Worauf es ankommt
Diese Fragen gehen wir im Gespräch mit Ihren Zahlen durch.
Deckt der Tarif Ihren Beihilfesatz und die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn ab?
Sind Beihilfelücken wie Wahlleistungen oder Heilpraktiker gewollt und mitversichert?
Wie sind Beitrag und Leistungen nach dem Ende der Ausbildung geregelt?
So läuft die Beratung ab
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video, vor Ort in Heidelberg und Umgebung.
Sie schildern kurz Ihre Situation – im Formular oder am Telefon.
Im Gespräch klären wir die Fragen oben und was Sie bereits haben.
Sie erhalten eine Übersicht und, wenn Sie möchten, ein konkretes Angebot mit Beitrag und Bedingungen.
Häufige Fragen
Ich bin Referendar und habe nur wenige Wochen Zeit. Geht das schnell?
Ja, das ist eine typische Situation. Bringen Sie Ihre Ernennungsurkunde oder die Zusage mit; wir klären Beihilfesatz, Tarif und Gesundheitsfragen in einem Gespräch und reichen den Antrag ein.
Gibt es die Ergänzung auch mit Pflege und Krankentagegeld?
Die private Pflegepflichtversicherung gehört dazu. Ein Krankentagegeld brauchen Beamte in der Regel nicht, weil der Dienstherr die Bezüge weiterzahlt. Stattdessen ist die Absicherung bei Dienstunfähigkeit das wichtigere Thema.
Was oft dazugehört
Keine Zusatzverkäufe, sondern Themen, die sachlich mit diesem zusammenhängen. Ob sie für Sie relevant sind, klärt das Gespräch.
Jan Gärtner
Gebundener Versicherungsvertreter der uniVersa nach § 34d Abs. 7 GewO
0176 55144547
jan.gaertner@universa.de
Kirschgartenstraße 46, 69126 Heidelberg
Sprechen wir über Ihre Absicherung.
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video oder vor Ort. Sie bekommen eine Übersicht – und entscheiden danach in Ruhe.