Lebenssituationen · Beamte und Anwärter
Verbeamtet. Jetzt alles neu regeln.
Mit der Ernennung ändert sich Ihre Absicherung grundlegend: Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten, den Rest versichern Sie privat. Gleichzeitig entfällt in den ersten Dienstjahren ein wesentlicher Teil der Versorgung bei Dienstunfähigkeit. Beides lässt sich in einem Gespräch ordnen.
Gespräch anfragenFragen, mit denen Beamte und Anwärter meist kommen
- Welchen Beihilfesatz habe ich, und welcher Tarif passt dazu?
- Was passiert, wenn ich im Referendariat dienstunfähig werde?
- Wie versichere ich Partner und Kinder?
Themen, in dieser Reihenfolge
Sortiert nach dem, was für Beamte und Anwärter typischerweise zuerst ansteht. Mit dem Grund, warum – damit Sie selbst einordnen können, ob es auf Sie zutrifft.
- Beihilfe-Ergänzung für BeamtePflicht ab dem ersten Tag: Die Beihilfe deckt nur einen Teil der Kosten.
- DienstunfähigkeitsversicherungAnwärter und Beamte auf Probe haben bei Dienstunfähigkeit kaum Versorgungsansprüche.
- ZahnzusatzversicherungBeihilfe und Restkostentarif begrenzen Zahnersatz oft spürbar.
- PflegezusatzversicherungDie private Pflegepflichtversicherung gehört dazu – die Ergänzung ist freiwillig.
- PrivathaftpflichtversicherungGrundschutz, unabhängig vom Beamtenstatus.
So läuft das Gespräch für Sie
Sie bringen Ernennungsurkunde oder Zusage und Ihre Beihilfeverordnung mit.
Wir klären Beihilfesatz, Familienstand und Ihren Wunsch an Wahlleistungen.
Sie erhalten eine Übersicht mit Beiträgen für den Restkostentarif und optional Dienstunfähigkeit.
Jan Gärtner
Gebundener Versicherungsvertreter der uniVersa nach § 34d Abs. 7 GewO
0176 55144547
jan.gaertner@universa.de
Kirschgartenstraße 46, 69126 Heidelberg
Sprechen wir über Ihre Situation.
Ein Erstgespräch dauert etwa 30 bis 45 Minuten, per Telefon, Video oder vor Ort. Sie bekommen eine Übersicht – und entscheiden danach in Ruhe.